44° 50,4' N 13° 50,03' E
Die Marina Veruda liegt in unmittelbarer Nähe der Stadt Pula. Dank ihrer Lage bietet sie sicheren Schutz vor allen Winden. Wegen der Bewahrung der natürlichen Umwelt wurde die Marina mit der renommierten "Blauen Fahne" ausgezeichnet. Viele Wassersportklubs haben hier ganzjährige Liegeplätze angemietet.
Öffnungszeiten: ganzjährig
Liegeplätze: Die Marina verfügt über 630 Liegeplätze (Anlegemöglichkeit auch für Megajachten bis 35 m), sowie 250 Stellplätze an Land. Alle Liegeplätze sind mit Wasser- und Stromanschluss (220V und 380V) ausgestattet.
Einrichtungen: Rezeption, Wechselstube, Restaurant, Sanitäranlage (WC und Duschen), Lebensmittelladen, Fachgeschäft für Nautikausrüstung, Pizzeria, Servicewerkstatt, 15-t-Kran, Parkplatz.
Eine Tankstelle befindet sich in der Marina.
Verkehrsverbindungen:
Unmittelbare Nähe des Flughafens Pula (5 km), regelmäßige Bus- und Bahnverbindungen zu allen kroatischen Städten. Entfernungen: Triest -120 km, Mailand - 520 km, Graz - 430 km, Wien - 610 km, München - 630 km.
Adresse:
Cesta prekomorskih brigada 12
HR - 52100 Pula
Tel.: +385 52 224 034, +385 52 211 033
Fax: +385 52 211 194
UKW-Kanal: 17
E-Mail: marina-veruda@pu.t-com.hr
www.marveruda.com
Die Marina-Veruda bietet durch ihre Lage einen sicheren Zufluchtsplatz vor allen Winden. Zur Verfügung stehen 630 Anliegeplätze für Seefahrzeuge bis zu 35m. Die Wassertiefe reicht bis zu 4m.
Am Ufer gibt es noch weitere 200 Anliegeplätze. In der Marina befinden sich autorisierte Services von Volvo-Penta, Yanmar und Tohatsu. Es werden Reparaturen elektrischer und elektronischer Installationen, sowie auch Reparaturen von Stahl-, Holz- und Glasharzteilen durchgeführt. Die Leistungen umfassen auch den
antivegetativen Schutz des Kiels, das Polieren des Schiffsrumpfes, sowie Decks-, Mast -und Segelreparaturen.
Zusätzliche Dienstleistungen verabreicht das Unternehmen Tehnomont, das im Hafen von Pula eine Werft für Interventionen an größeren Seefahrzeugen besitzt.
Die Marina hat drei gut ausgestattete Sanitär-Knoten, in denen unter anderem auch Waschmaschinen zur Verfügung stehen.
Besondere Aufmerksamkeit wird dem Schutz der Umgebung gewidmet. Die Marina verfügt über ein zeitgemäßes System der Bearbeitung von organischen und nichtorganischen Abfällen, was ihr die Verleihung der "Blauen Flagge" sicherte, welche jedes Jahr von der Europäischen Vereinigung für Umgebungskultur verliehen wird.
Im Rahmen der Marina befinden sich ein Supermarkt, ein Laden mit nautischen Utensilien und Ausrüstung, sowie ein Laden mit Zeitungen und Zeitschriften von Landes- und internationalen Verlagshäusern.
Das Ziel der Marina ist es, den eigenen Namen durch anhaltende Verbesserung der Leistungen aufrechtzuerhalten, was ihr unter den hoch rangierten Clubs einen vorrangigen Platz sichern soll.
Was die Gastronomie angeht, kann man das vor kurzem eröffnete Restaurant "Vela Nera" und die Bistro-Pizzeria-Volaria nennen, die in der Vorbereitung von Fischspeisen und Speisen aus Meeresfrüchten, aber auch internationaler und
heimischer Speisen spezialisiert sind.
In der Marina selbst wird eine reiche und verschiedenartige Vermietung von Seefahrzeugen geboten. Dafür sorgen zehn Chartergesellschaften, die hier ihre feste Vertretungen haben. Es bestehen auch verschiedenartige Möglichkeiten der Wahl
von Sportaktivitäten, wobei sich in unmittelbarer Nähe der Marina auch Tennisplätze, Korbball- und Fußballplätze, sowie ein Reitzentrum befinden. Die Marina ist auch Sponsor der traditionellen Regatte "Trieste-Brijuni", sowie auch Sponsor des Wettbewerbes der Klasse ASO 99, den der Lokalklub "VEGA" organisiert.
Eine Umgehungsstrasse führt zur Marina, so dass der Verkehr im Zentrum der Stadt reduziert wird. Der Haupteingang wurde vor kurzer Zeit modernisiert und ist nun mit Magnetkarten versehen. Die Marina verfügt über 300 Parkplätze und eine Tankstelle.
Ganz in der Nähe befinden sich der internationale Flughafen von Pula und der touristische Flughafen im benachbarten Medulin.
Der mythische Ursprung der Stadt Pula mit ihrem Amphitheater ist untrennbar vom ausgedehnten und angenehmen Hafen. Durch die 3000 Jahre lange Geschichte war er sicher vielen Seeleuten ein sicherer Ankergrund von den Grechen bis zu den Römern, die hier die Kolonie Pietas Julia gegründet haben, von den Byzantinern und Venedigern bis zu den Österreichern, die durch den Ausbau ganzer Stadtviertel, Residenzbauten und Parkanlagen der Stadt einen unverkennbaren Stempel aufgedrückt haben. Gerade zur Zeit Österreich-Ungarns war der Hafen von Pula einer der wichtigsten Kriegshäfen des Kaiserreiches. Aus Pula zog Admiral Tegethoff mit seiner Flotte in ruhmvolle Seeschlachten. An den Hügeln um die Stadt herum, faszinieren den Besucher auch heute noch Steinfestungen, wahre Denkmäler militärischer Architektur.
Die ausgedehnte Bucht "Veruda", die sich südlich der Stadt Pula erstreckt, war schon immer ein idyllischer Fischerhafen. Umzäunt von einer noch unberührten mediterranen Vegetation diente er als idealer Platz für die großen Ansprüche des Tourismus und so wurde hier eine neue Marina (Winterhafen) erbaut.
In der Marina pulsiert das Leben nicht nur in den Sommermonaten intensiv, sondern auch während des ganzen Jahres, da sich Veruda im Mittelpunkt des Seeraumes befindet, der Rovinj mit seinen kleinen Inseln, die Brijuni Inselgruppe, sowie die Küste, welche sich bis zum Kap Premantura erstreckt, umfasst.
HAUSORDNUNG UND ALLGEMEINE ORDNUNGSBESTIMMUNGEN DER MARINA VERUDA
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Bootbesitzer, sowie für alle anderen Personen, die sich in den Räumlichkeiten der Marina aufhalten. Mit dem Betreten der Marina werden die allgemeinen Bestimmungen, die an der Rezeption ausgehängt sind, als angenommen erachtet.
II. PLATZANWEISUNG FÜR BOOTSANLEGUNG
Die Marina bestimmt Anliegeplatz im Einklang mit ihrem Liegeplan und ist bevollmächtigt jedes Boot nach Bedarf zu verlegen. Ein Dauerliegeplatz in der Marina wird durch einen Vertrag mit dem Bootsbesitzer, bzw. mit dem Bootsbenutzer festgelegt.
Jeder Bootsbenutzer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (eine Versicherung für Schäden, die an anderen Booten, Personen, oder Einrichtungen der Marina verursacht werden) zu haben.
Die Marina hat das Recht, besondere Bedingungen für bestimmte Wasserfahrzeugtypen aufzustellen, die eine besondere Behandlung erfordern. Mit der Übergabe von Anmeldung, Inventarliste und Bootsschlüsseln erachtet man das Boot als zur Aufbewahrung übernommen.
Die Marina verantwortet nicht für die Boote die nicht zur Bewahrung übernommen worden sind.
III. EINLAUFEN, ANLEGEN UND ANKERN
Der Bootsführer ist verpflichtet, sich bei der Ankunft in der Marina unverzüglich an der Rezeption anzumelden. Ebenso besteht Die Pflicht, jedes Verlassen der Marina anzumelden.
Beim einlaufen in die Marina darf kein Boot schneller als 2 Knoten fahren.
Boote in der Marina werden mit dem Heck zur Küste vertäut. Die Boote müssen sicher vertäut werden, mit ordnungsgemäßen intakten Tauen entsprechender Dimensionen. Die Anlegetaue dürfen die Fahrt anderer Boote nicht behindern. Die Boote, die nicht ordnungsgemäß vertäut sind, werden von Angestellten der Marina auf Kosten des Bootsbenutzers vertäut.
An Verteilerkasten dürfen nur intakte Stromkabel mit der Stärke, die für die Steckdose des Verteilerkastens ertaubt ist, angeschlossen werden.
An die Wasserinstallation dürfen nur intakte Schläuche, mit Verschlussventil am Ende, angeschlossen werden.
IV. AUSLAUFEN AUS DER MARINA
Bevor der Bootsbenutzer die Marina verlässt, ist er verpflichtet, alle Dienstleistungen laut Preisliste zu bezahlen.
Die Marina kann das Boot oder Inventar bis zur Begleichung noch offen stehender Rechnungen des Gastes einbehalten.
Falls das Boot die Marina auf dem Landweg verlässt, werden alle Hebe- und Vestauungsarbeiten über die Marinarezeption laufen.
AUFENTHALT IN DER MARINA UND UMWELT-KODEX
I. UMWELT KODEX
1. Sorgen Sie für saubere Umwelt in der Marina. Benutzen Sie die Mülltonnen und trennen Sie die Abfälle wie auf den Tonnen steht.
2. Beschmutzen Sie nicht das Meereswasser mit den Essenresten, Papierabfällen und restlichen Abfällen.
3. Altöl, Treibstoff- und Schmierfettreste, sowie auch die Reste von Waschmitteln dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern abgeladen werden. Jegliches Ausgießen ins Meer ist streng verboten und strafbar.
4. Filter, Batterien, Öl, Anstrichmitteln und sonstige gefährliche Abfälle ausschließlich in den dafür vorgesehener, Behältern entsorgen.
5. Die Ökologische Anstrichmitteln benutzen
6. Während des Aufenthaltes in der Marina ist die Benutzung von Bordtoiletten verboten.
7. Das Leeren von chemischen WC-s im Bereich der Marina ist verboten, außer in dafür vorgesehenem Raum (Chemische Toilette neben der Wäscherei).
8. Sanitäranlagen sauber halten.
9. Es ist verboten offenes Feuer anzuzünden. Auf jedem Boot muss ein Feuerlöschgerät verbanden sein.
10. Die Hunde dürfen nicht in der Marina herum freilaufen, sie müssen an der Leine geführt werden. Der Haustierbesitzer ist verpflichtet die Umwelt in der Marina sauber zu halten.
11. Blumenpflücken ist verboten.
12. Wir bitten alle Gäste, den Raum auf dem die Bootsarbeiten geführt werden, sauber zu halten. Sonst werden die Reinigungskosten in Höhe von 50 EURO erhoben.
II. DIE VERBOTE
1. Fischen, Baden, Surfen, Gleitfahrt.
2. Wäsche am Steg oder in anderen Räumlichkeiten der Marina aufzuhängen.
3. Das Anbringen von Anschriften, Reklamen und anderen Nachrichten.
4. Ruhestörung der übrigen Gäste in der Marina.
5. Lärmen von 22:00 bis 08:00 Uhr.
6. Aufenthalt in der Nähe der Kräne oder der Tankstelle.
7. An der Grünflachen zu parkieren
8. Unbefugt geparkte Fahrzeuge werden auf Besitzers Kosten entfernt
9. Motoren eingeschaltet lassen, wenn niemand aus der Mannschaft an Bord ist.
10. Geräte, die mit dem Gas oder dem Strom arbeiten, eingeschaltet lassen, wenn niemand aus der Mannschaft an Bord ist..
11. Montage, Ausbau von Treppen, Kästen oder ähnlichen.
12. Beiboote, Surfbretter o.ä. am Steg, in Grünflächen oder im Meer aufzubewahren sondern nur auf dafür vorgesehenem Raum.
13. Das Durchführen von irgendwelchen geschäftlichen Tätigkeiten ohne Erlaubnis der Marina.
14. Das Spazieren oder Aufhalten unbefugter Personen auf den Stegen.
15. Das Benutzen von Booten durch dritte Personen ohne schriftliche Bevollmächtigung des Benutzers.
16. Das Anbringen von Aufschriften an Booten für den Verkauf derselben (die Marina lässt solche Aufschriften auf Kosten des Eigentümers entfernen).
Bei Nichtbeachtung dieser allgemeinen Bestimmungen kann die Marina dem Gast der Marina die Gastfreundschaft oder dem Anliegeplatzbenutzer den Anliegeplatz kündigen. Bei allen Beschwerden vermittelt die Rezeption der Marina, bzw. werden Sie ins Beschwerdebuch eingetragen.
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