|
|
Skipper-Haftpflichtversicherung
Gemäß
AHB 04.05 und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen D06.
Versichert ist nicht nur das Haftungsrisiko des
Skippers, sondern auch das Haftungsrisiko eines jeden Crewmitgliedes !
Beachten Sie bei der Wahl der
Deckungshöhe
die hohen Kosten bei
Personenschäden
im Ausland und dass Sie persönlich
haften!
|
|
|
|
Der Deckungsschutz für Motoryachten schließt auch den
Deckungsschutz von Segelyachten ein. Motorboote mit einer Höchstgeschwindigkeit
von max. 10 km/h werden zu Prämien wie für Segelyachten versichert. Sachschäden
am Schiff aus grober Fahrlässigkeit sind mit maximal
€ 1,0 Mio pro Jahr versichert. Versicherungssumme einmal
maximiert pro Jahr. |
|
|
Skipper-Unfall-Versicherung
Gemäß
AUB 88 und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen D02.
Versicherung für Skipper
und Crew
Die
Skipper-Unfall-Versicherung ist auf Anfrage auch nur für den Skipper
möglich.
Beachten Sie, dass die
persönliche
Unfallversicherung vielfach nicht
greift, dass immer automatisch
die gesamte Crew versichert ist,
dass hohe Bergekosten anfallen können !
|
|
|
Skipper-Rechtsschutzversicherung
Gemäß
ARB 94 und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen D02.
Herkömmliche
Rechtsschutzversicherungen greifen nur bedingt, in Übersee gar nicht !
Alle
Crewmitglieder sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Geltungsbereich weltweit.
|
|
Skipper-Rechtsschutz für Skipper & Crew
Prämie Euro
22,-- |
| Versicherungssumme
je Schadensereignis: Euro
200.000,-
|
|
|
Skipper-Beschlagnahmeversicherung
Gemäß Yacht-Pool Charter-Beschlagnahme
Nur
mit Abschluss einer Rechtsschutzversicherung möglich.
Haftpflichtschäden können
zur vorläufigen Beschlagnahme
führen und zu
Ausfallkosten, für die Sie haften!
|
|
Versicherungssumme
für Kaution: Euro 52.000,-
Prämie Euro
13,-- |
|
|
Charter-Kautionsversicherung
Gemäß Yacht-Pool Charter-Kautionsbedingungen D03 |
|
Der Versicherungsschutz gilt für den Skipper und die Crew in Höhe des
eingetretenen Kaskoschadens, max. bis zur nachfolgend angekreuzter Höhe.
Die Selbstbeteiligung beträgt maximal 5 % der Kaution oder des niedrigeren
Schadens, mindestens jedoch Euro 50,- pro Schadenereignis.
Die angekreuzte Kautionssumme darf nicht niedriger sein als die im
Chartervertrag vereinbarte.
|
|
Kautionssumme:
|
|
Sollten
Sie eine höhere Kautionssumme als Euro 3.050,- versichern wollen, so
tragen Sie bitte die Summe hier Euro
ein. Sie
erhalten umgehend unser Prämienangebot.
Das
Regattarisiko ist für die Charter-Kautionsversicherung ausgeschlossen, kann
aber auf Anfrage eingeschlossen werden.
|
| Die Kautionsversicherung entbindet
nicht von der Hinterlegung der Kaution an der Basis. |
|
|
|
Charter-Folgeschaden-Versicherung
Gemäß
YACHT-POOL-Folgeschadenbedingungen D02 |
Der
Versicherungsschutz gilt für den Skipper und die Crew für Yachten
bis zur nachfolgend angekreuzten Länge.
| Segelyacht
Hausboot |
|
| Motoryacht |
|
| Der
Deckungsschutz für Motoryachten schließt auch den Deckungsschutz
für Segelyachten mit ein. Das Regattarisiko ist für die
Charter-Folgeschaden-Versicherung ausgeschlossen. Es kann
auf Anfrage eingeschlossen werden. |
|
|