Wichtige Verkehrsvorschriften auf See

WICHTIGE VERKEHRSVORSCHRIFTEN AUF SEE

WICHTIGE VERKEHRSVORSCHRIFTEN AUF
SEE

Für die Kontrolle der Ordnung in den Häfen und auf allen anderen Gebieten in den Küsten- und Territorialgewässern der RK sorgen die Hafenämter.
Beim Einlaufen und Verlassen des Hafens haben die Boote und Yachten, wenn sie an den Stellen vorbeifahren, wo Küsten- oder Unterwasserarbeiten gemacht werden, und in den gekennzeichneten Tauchgebieten mit niedrigster Fahrtgeschwindigkeit zu fahren, damit die durch das Fahren hervorgerufenen Wellen keinen Schaden machen.
Sport- und andere Aktivitäten können auf dem Seefahrweg nur mit einer vom Hafenamt eingestellten Genehmigung vorgenommen werden.
Boote und Yachten dürfen sich beim Fahren nicht der Küste nähern, und zwar:
• Schiffe im öffentlichen Verkehr haben in einer Entfernung von mindestens 300 m zu fahren
• Sport- und Freizeitwasserfahrzeuge in einer Entfernung von mindestens 200 m
• Motor- und Segelboote in einer Entfernung von mindestens 50 m
Schiffe, Motor- und Segelboote /Yachten dürfen auch in kleinerer Entfernung von der Küste fahren, wenn das die Konfiguration des Fahrwegs verlangt, dabei ober haben sie die Fahrtgeschwindigkeit in solchem Maße zu senken, dass sie leicht und schnell anhalten oder wenden können.
Ruderboote dürfen in einer Entfernung von weniger als 50m von der Küste fahren.
An den Stränden vorbei haben alle Wasserfahrzeuge in einer Entfernung von
mehr als 50m von der Grenze des eingerichteten Strandes, nämlich 150m von der Küste eines Naturstrandes zu fahren.
Gleitboote, Boote mit Düsenantrieb (Jet-Ski) und Tragflügelboote dürfen nur in Gebieten fahren, wo dies erlaubt ist, aber in einer Entfernung von mehr als 300 m.
Die Bereiche, wo Glissieren und Wasserski verboten sind, werden vom Hafenamt bestimmt und ausgeschildert.
Dos Segelsurfen ist nicht gestattet in Hafeneinfahrten, engen Durchfahrten des Fahrwegs in einer Entfernung weniger als 50m von der Küste eines Naturstrandes oder innerhalb eines eingerichteten Strandes.
Personen, die Unterwassertätigkeiten betreiben (Fischfang, Tauchen) müssen beim Tauchen einen gelben oder orangefarbenen Ballon von mindestens 30 cm Durchmesser auf der Seeoberfläche mitziehen.
Dem Eigentümer oder Benutzer der UKW-Funkstation auf dem Seefahrzeug ist verboten, unwahre oder falsche Signale und Mitteilungen zu übertragen, besonders über Gefahren, Dringlichkeit, Sicherheit oder Identifikation.

Die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln ist strafbar.

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