Einklarierung von Yachten

EINKLARIERUNG DER VERGNÜGUNGS- UND WASSERSPORTFAH.

EINKLARIERUNG DER VERGNÜGUNGS- UND WASSERSPORTFAHRZEUGE


Nach der Einreise nach Kroatien hat sich der Bootseigner oder Schiffskapitän beim nächstliegenden Hafenamt oder seiner zuständigen Zweigstelle anzumelden, ohne Rücksicht darauf ob er auf dem Land- oder Seeweg eingereist ist. Der Bootseigner, der nach Kroatien auf dem Seeweg einreist, muss ohne Verzögerung auf dem kürzesten Weg den nächstliegenden für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen einlaufen (internationaler Grenzübergang), wo Ämter der Polizei, Zoll- und Hafenbehörde vorhanden sind. Alle in den Territorialgewässern der RK befindlichen Wasserfahrzeuge über 3m Länge und mit einem Motor über 4 kW unterliegen der Anmeldepflicht.
Bei der Einreiseanmeldung hat der Eigner vorzulegen:
• gültiges Dokument oder amtliche Bescheinigung, dass das Seefahrzeug in das staatliche Schiffsregister des Bootseigner-Landes aufgenommen wurde und ihm ein Flaggenzertifikat erteilt wurde,
• Eigentumsnachweis oder Nutzungsrecht über dos Wasserfahrzeug,
• Nachweis über die Seetüchtigkeit des Wasserfahrzeugs,
• gültige Dokumente über die Befähigung des Bootsführers,
• Haftpflichtversicherungs-Police.
Aufgrund der angegebenen Dokumente wird dem Schiffseigner das Dokument „Einreise- und Aufenthaltsanmeldung einer ausländischen Yacht oder eines Bootes in den Territorial- und Küstengewässern der RK“ /Prijava dolaska i boravka…/ erteilt, das ein Jahr ab dem Ausstellungstag gültig ist.
Um die Meldekarte /“Prijava“/ zu erhalten, hat der Bootseigner bei dieser Gelegenheit zu entrichten:
a) Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt,
b) Gebühren für die Nutzung der Signalstellen und Leuchtfeuer und
c) Verwaltungsgebühr

GEBÜHRENSÄTZE:
Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt bei der Ausstellung der Anmeldung für Einreise und Aufenthalt eines ausländischen Bootes oder einer Yacht hängt von der Art und Größe des Seefahrzeugs ab und beträgt:
Für Boote:
bis 3 m Länge und über 4 kW Leistungsstärke 140,00 Kn
3 – 4 m Länge 210,00 Kn
4 – 5 m Länge 280,00 Kn
5 – 6 m Länge 350,00 Kn
über 6 m Länge 485,00 Kn

Für Yachten:
bis 7 m Länge 525,00 Kn
7 – 8 m Länge 630,00 Kn
8 – 9 m Länge 735,00 Kn
9-10 m Länge 840,00 Kn
10-11 m Länge 945,00 Kn
11-12 m Länge 1050,00 Kn
12-15 m Länge 1225,00 Kn
15-20 m Länge 1400,00 Kn
20-30 m Länge 1575,00 Kn
über 30 m Länge 1750,00 Kn

Die angegebenen Beträge werden um 10 % für jede aufeinander folgende Anmeldung (des Eigners oder des Bootes selbst) bis höchstens 50% für die sechste und jede folgende Anmeldung verringert.
Die Gebühren für die Nutzung der Signalstellen und Leuchtfeuer beträgt 2 USD/m Länge für ausländische Vergnügungs- und Sportboote,
4,90 USD/m Länge für ausländische Yachten und 6 USD/m Länge für ausländische Boote, die auf der Adria eine Wirtschaftstätigkeit ausüben. Die entrichtete Gebühr für die Signalstellen und Leuchtfeuer ist auch für ein Jahr gültig.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 40,00 Kuna.

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