Ausreiseformalitäten

Ausreiseformalitäten

Vor der Ausreise aus den territorialen Gewässern Kroatiens muss erneut beim Zoll ausklariert werden, d.h., Sie müssen Ihr Seefahrzeug abmelden und Ihre Crew-Liste vorzeigen und beglaubigen lassen.
Dies kann man in einem der eingangs genannten Häfen erledigen, die ganzjährig oder nur in der Urlaubssaison für den internationalen Reiseverkehr geöffnet sind.
Nach der Ausklarierung bzw. nach der Abmeldung Ihres Seefahrzeugs müssen Sie das Land auf kürzestem Weg und ohne Unterbrechung der Fahrt verlassen.

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