Aufenthalt in Häfen und Strandbereichen

Verhaltensregeln für den Aufenthalt in Häfen

Verhaltensregeln für den Aufenthalt in Häfen und Strandbereichen

Baden, Motorbootfahren, Surfen und Wasserski sind im Bereich von Häfen untersagt. Auch in Kanälen und engen Durchfahrten, in denen sich Boote dem Ufer und Naturstränden auf weniger als 50 m nähern, ist das Surfen nicht gestattet. Dasselbe gilt für den Bereich von Strandbädern.
Boote müssen sich in mindestens 50 m Abstand von den Strandbadmarkierungen bewegen. Der Abstand zu Naturstränden muss mindestens 150 m betragen.
Gleitboote müssen einen Mindestabstand von 300 m zur Küste einhalten und dürfen sich nur in Gewässern bewegen, in denen kein ausdrückliches Verbot besteht. Wasserfahrzeuge mit Düsenantrieb (Jet-Ski) dürfen ausschließlich in Gewässern eingesetzt werden, in denen dies erlaubt ist.
Achten Sie außerdem auf die Umwelt und werfen sie bitte Abfallstoffe wie Mineralölrückstände, Plastikbehälter, Metalldosen und -büchsen, Flaschen und Ähnliches nicht ins Meer!
Unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen, diesen immer noch saubersten Teil des Mittelmeers rein zu halten - damit Sie auch im nächsten Urlaub eine möglichst intakte Natur vorfinden.

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