Diese Gebühr hängt von der Art und der Länge des „Seefahrzeugs" ab.
Es wird unterschieden zwischen „Booten" {offene Fahrzeuge ohne Übernachtungsmöglichkeit) und „Yachten" (Fahrzeuge mit Übernachtungs-möglichkeit). In Grenzfällen entscheiden die Hafenämter über die jeweilige Zuordnung. Es sind zu zahlen in Kuna (1€ = ca.7,30 Kuna):
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Für jede aufeinander folgende Anmeldung (des Eigners oder des Bootes!) vermindert sich diese Gebühr im Jahresrhythmus um 10 Prozent, bis für die sechste und jede weitere aufeinander folgende Anmeldung der Höchstrabatt von 50 Prozent erreicht ist.
Diese ebenfalls für ein Jahr zu entrichtende Gebühr beträgt für „Boote" 12,50 Kuna mal Länge des Bootes in Metern; für „Yachten" 31 Kuna mal Länge des Bootes in Metern und für gewerblich eingesetzte Fahrzeuge (Charter) 38 Kuna mal Länge des Bootes in Metern.
Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen der Anmeldung („Prijava") beträgt einheitlich 40 Kuna.
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