Gebühren in Kroatien

GEBÜHREN IM DETAIL

Schiffssicherheitsgebühr

Diese Gebühr hängt von der Art und der Länge des „Seefahrzeugs" ab.
Es wird unterschieden zwischen „Booten" {offene Fahrzeuge ohne Übernachtungsmöglichkeit) und „Yachten" (Fahrzeuge mit Übernachtungs-möglichkeit). In Grenzfällen entscheiden die Hafenämter über die jeweilige Zuordnung. Es sind zu zahlen in Kuna (1€ = ca.7,30 Kuna):

BOOTE

bis 3 m und mehr als 4 kW Motorleistung 140 Kn
3 bis 4 m 210 Kn
4 bis 5 m 280 Kn
5 bis 6 m 350 Kn
über 6 m 485 Kn

YACHTEN

bis 7 m 525 Kn
7 bis 8 m 630 Kn
8 bis 9 m 735 Kn
9 bis 10 m 840 Kn
10 bis 11 m 945 Kn
11 bis 12 m 1050 Kn
12 bis 15 m 1225 Kn
15 bis 20 m 1400 Kn
20 bis 30 m 1575 Kn
über 30 m 1750 Kn

Für jede aufeinander folgende Anmeldung (des Eigners oder des Bootes!) vermindert sich diese Gebühr im Jahresrhythmus um 10 Prozent, bis für die sechste und jede weitere aufeinander folgende Anmeldung der Höchstrabatt von 50 Prozent erreicht ist.

Leuchtfeuergebühr

Diese ebenfalls für ein Jahr zu entrichtende Gebühr beträgt für „Boote" 12,50 Kuna mal Länge des Bootes in Metern; für „Yachten" 31 Kuna mal Länge des Bootes in Metern und für gewerblich eingesetzte Fahrzeuge (Charter) 38 Kuna mal Länge des Bootes in Metern.

Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen der Anmeldung („Prijava") beträgt einheitlich 40 Kuna.

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