Welches Boot braucht eine Crew-Liste - wann ist ein Crew-Wechsel erlaubt?
CREW-LISTE
Die Frage, für welches Boot bei der Anmeldung im Hafenamt eine Crew-Liste erstellt werden muss und welches Boot ohne Crew-Liste auskommt, hat in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionsstoff gesorgt. Die entsprechende Vorschrift besagt, dass für Wasserfahrzeuge unter 5 m Länge bzw. mit einer Motorisierung von weniger als 5 kW keine Crew-Liste zu führen ist. Da sich diese Festlegung aber als wenig praktikabel erwies, hat das Ministerium für Seeverkehr in einer internen Erklärung alle kroatischen Hafenämter und Zweigstellen der Hafenämter angewiesen, eine Crew-Liste nur von den Fahrzeugen zu verlangen, die entsprechend der „Verordnung über die Ankunfts- und Aufenthaltsbedingungen ausländischer Boote und Yachten" vom 15. Februar 2002 unter die Kategorie „Yachten" fallen. Von „Booten" (gemeint sind offene Sportboote mit Motorantrieb von mehr als 4 kW) seien keine Crew-Listen zu verlangen.
Damit ist im Prinzip jedes offene Sportboot ohne Übernachtungsmöglichkeit vom Führen einer Crew-Liste befreit. Bei Grenzfällen, beispielsweise einem Sportboot mit Schlupfkabine, hängt die Frage der Crew-Listen-Pflicht unmittelbar mit der Frage zusammen, in welche Kategorie das Boot bei der Anmeldung vom Hafenkapitän eingestuft wurde: als „Boot" oder als „Yacht".
Für eine „Yacht" ist grundsätzlich eine Crewliste erforderlich, für ein „Boot" grundsätzlich nicht. Es ist übrigens nicht nötig bei der Anmeldung einer „Yacht" eine selbst erstellte Crew-Liste vorzulegen. Meistens wird vom Hafenamt der amtliche kroatische Vordruck benutzt und der Mitarbeiter des Hafenamtes füllt die Crew-Liste anhand der vorgelegten Personalausweise aus und stempelt sie ab.
CREW-WECHSEL
Jede Änderung der Zusammensetzung einer Crew auf einer Yacht muss dem Hafenamt gemeldet werden. Es muss eine neue Crew-Liste erstellt und vom Hafenamt abgestempelt werden. Dabei fallen keine Gebühren an. Ein Crew-Wechsel ist auf privaten Booten unter ausländischer Flagge beliebig häufig möglich, aber nur erlaubt, wenn der Eigentümer des Bootes oder ein nahes Familienmitglied des Eigners (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister), als Crew-Mitglied selbstständig an Bord ist. Ist der in den Bootspapieren eingetragene Eigentümer nicht selbst an Bord, muss den Hafenbehörden für das Familienmitglied eine notariell beglaubigte Vollmacht einschließlich Verwandtschaftserklärung als „Berechtigungsnachweis" vorgelegt werden.
Auf ausländischen Booten, die sich im Besitz einer juristischen Person (Firma) befinden, muss ein bevollmächtigter Skipper benannt sein, der in der Crew-Liste als Skipper eingetragen ist und sich ständig an Bord befindet. Bei einem Crew-Wechsel muss der Skipper 200 Kuna (ca. 25€) pro Person beim Hafenamt bezahlen. Der Skipper selbst ist gebührenfrei.
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