Befähigungszeugnis - Boot Führerschein

BEFÄHIGUNGSZEUGNIS - Führerschein

BEFÄHIGUNGSZEUGNIS ÜBER DIE
FÜHRUNGSBERECHTIGUNG


Für das Befahren der kroatischen Gewässer muss der Bootsführer oder Skipper eine Bestätigung über die Befähigung zum Bootsführer besitzen. Von den ausländischen Staatsbürgern wird eine noch den Vorschriften in ihrer Heimat herausgegebene Bestätigung, oder eine Bestätigung der Republik Kroatien gesucht. Für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland genügt der Sportbootsführerschein See, wenn das Sportboot mit einem Motor über 3,68 kW (5 PS) ausgerüstet ist. Anerkannt werden auch die Bootsführerscheine der Klasse B (Küstenschifffahrt) und der Klasse C (Befahren des offenen Meeres), herausgegeben von zuständiger Behörde. Die Bestätigungen der Klasse A wie das Bodensee-Schifferpatent und das Rheinschiffer-Patent sind unzulänglich. Für Staatsangehörige der Republik Österreich gelten Bestätigungen für die Schifffahrtszonen 2, 3 und 4.
Staatsangehörige der Schweizerischen Konföderation müssen die Genehmigung für die Schifffahrt den Führerschein für Yachten auf See (B) haben.
Die Schifffahrt ohne entsprechenden Bootsführerschein ist nicht erlaubt und zieht die strafrechtliche Verantwortung nach sich, und im Falle eines Unfalls den Verlust der Rechte aus der Versicherung.
Ausländische Staatsbürger können in Kroatien die Bootsführerprüfung ablegen, die auch eine Berechtigung zur Handhabung der Schiffs-VHF-Station einschließt. Dafür soll man sich in einem der Hafenämter anmelden, den Reisepass oder Personalausweis und zwei Fotos vorlegen. In den Hafenämtern kann man einen Plan der Prüfungstermine bekommen.
Der Bootsführerschein ermöglicht die Führung eines Motorbootes oder Segelbootes bis 12 m Länge oder 15 GT sowie die Nutzung der Schiffs-VHF-Station. Personen, die drei Jahre eine Bestätigung zum Bootsführer besitzen, können an der Skipperprüfung Matrose-Motorist teilnehmen, und dieses Zeugnis ermöglicht die Führung von Schiffen bis 25 BT.


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